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Natur

04.07.2024
Wolf, Foto Pixabay

Nicht der Insel-Wolf

Der Norderneyer Wolf ist immer noch auf der Insel. Und heute hat der Landkreis entschieden: Ein Wolf in der Region darf abgeschossen werden. Doch schnell ist klar: Das kann nicht der Insel-Wolf sein. Denn dieser Wolf hat Schafe und Lämmer gerissen – und die gibt es auf der Insel nicht.

Auch Manfred Böhling, Pressesprecher des Wolfsbüros des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), bestätigt, dass es sich nicht um den Norderneyer Wolf handeln kann. Das könne man auch aus den Voraussetzungen für das Verfahren schließen.

Drohnenflüge über dem Schutzgebiet

Vom Norderneyer Wolf wisse er nichts Neues, so Böhling. Am Donnerstagabend der vergangenen Woche sei er noch auf der Insel gewesen. Mittels Drohnenflügen über dem Norderneyer Vogelschutzgebiet konnte der Wolf eindeutig beobachtet werden. Laut Aussagen von Insidern sei das Insel-Damwild inzwischen in den Inselosten ausgewichen und einige Kitze seien gerissen worden.

Schnellabschussverfahren auf dem Festland

Auf dem Festland handelt der Landkreis: Die „Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Wolfes im Schnellabschussverfahren“ in der Region hat der Landkreis Aurich heute erteilt. Diese Ausnahmegenehmigung ist bis zum 21. Juli befristet. Und die Personen, die zur Entnahme berechtigt sind, sind klar definiert.

Die Ausnahmegenehmigung ist damit begründet, dass es mehrere Rissereignisse von Schafen und Lämmern gab. Ein Rissgutachter habe amtlich festgestellt, dass ein Wolf der Schadensverursacher war, so heißt es im Schreiben des Landkreises. Die Risse waren am 16. und 30. Juni an einem Deichabschnitt im Landkreis erfolgt.

Deichsicherheit beeinträchtigt

„Das wiederkehrende Rissverhalten lässt weitere ernste Schäden erwarten“, so die Mitteilung. Aufgrund der Betroffenheit von Schafen am Deich besteht neben ernsten wirtschaftlichen Schäden für die Tierhalter die Gefahr, dass die Deichsicherheit beeinträchtigt wird. Die Anwesenheit von Schafen auf dem Deichbauwerk sei ein bedeutsamer Bestandteil zur Erhaltung wehrfähiger Deiche.

Die Entnahme darf im Umkreis von bis zu 1.000 Metern um die betroffene Weide im betroffenen Gebiet erfolgen. Eine genetische Individualisierung des schadensstiftenden Wolfs vor der Abschussgenehmigung sei hierbei nicht erforderlich.

Intensive Abwägung

Der Landkreis Aurich habe sich nach ausführlicher rechtlicher Prüfung und intensiver Abwägung zwischen Artenschutz und berechtigten Interessen der Deichsicherheit und der betroffenen Tierhalter für das Erteilen einer solchen Ausnahmegenehmigung entschieden, so die Mitteilung des Landkreises. (vel)

 

Beitragsbild: Pixabay